Kurzantwort
Bei einem vollständigen Ausfall musst du die Störung sofort beim Anbieter melden. Wird sie nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Meldung beseitigt, kann ab dem folgenden Tag eine gesetzliche Entschädigung entstehen. Langsames Internet ist davon zu unterscheiden und wird über andere Rechte geprüft.
Nach § 58 TKG beträgt die Entschädigung am dritten und vierten Tag jeweils 5 Euro oder 10 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts, ab dem fünften Tag jeweils 10 Euro oder 20 Prozent – immer der höhere Betrag. Voraussetzung ist ein vollständiger Ausfall, den du nicht selbst verursacht hast; bestimmte gesetzliche Maßnahmen und höhere Gewalt sind ausgenommen.
Interaktives Werkzeug
Entschädigung bei vollständigem Internetausfall schätzen
Berechne eine erste Orientierung nach § 58 TKG für einen vollständigen Ausfall. Ausnahmen, genaue Zählung und Anrechnung weiterer Ansprüche müssen im Einzelfall geprüft werden.
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Störung sofort und nachweisbar melden
Melde den vollständigen Ausfall über einen dokumentierbaren Kanal und notiere Datum, Uhrzeit, betroffene Dienste sowie Vorgangsnummer. Der Anbieter muss den Eingang der Störungsmeldung dokumentieren. Ein Neustart kann sinnvoll sein, doch du solltest nicht tagelang selbst experimentieren, bevor die Meldung beim Anbieter eingeht.
Informationspflicht des Anbieters
Kann der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang beseitigen, muss er spätestens innerhalb des Folgetages über eingeleitete Maßnahmen und den voraussichtlichen Behebungszeitpunkt informieren. Sichere diese Nachricht. Fehlt sie, fordere mit der Vorgangsnummer eine schriftliche Statusauskunft an.
Wann die Entschädigung beginnt
Bleibt die Störung länger als zwei Kalendertage nach Eingang der Meldung bestehen, kann ab dem folgenden Tag ein Anspruch entstehen. Für die folgende Beispielzählung ist der Meldetag Tag 0. Die nächsten beiden Kalendertage sind Tag 1 und Tag 2; erst Tag 3 und Tag 4 bilden die erste Entschädigungsstufe, ab Tag 5 gilt die höhere Stufe. Dokumentiere Eingang der Meldung, jeden vollständigen Ausfalltag und die Wiederherstellung. Trage im Werkzeug die vollen Ausfalltage nach dem Meldetag ein; der Meldetag selbst wird in dieser Zählung nicht mitgezählt.
Beträge nach § 58 TKG berechnen
Am dritten und vierten Tag vergleichst du 5 Euro mit 10 Prozent des vertraglichen Monatsentgelts. Ab dem fünften Tag vergleichst du 10 Euro mit 20 Prozent. Pro Tag zählt der jeweils höhere Betrag. Bei Paketverträgen oder wechselnden Preisen kann die Berechnung komplizierter sein; verlange dann eine nachvollziehbare Aufstellung.
Vollausfall von Minderleistung unterscheiden
Eine langsame oder instabile Verbindung ist nicht automatisch ein vollständiger Ausfall. Für erhebliche Abweichungen bei der Geschwindigkeit gelten Minderung und gegebenenfalls Kündigung nach § 57 TKG sowie das Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur. Mische nicht beide Fälle in einer Rechnung: Beschreibe genau, wann gar kein Dienst und wann nur eine schwache Leistung vorhanden war.
Ausnahmen und Mitwirkung beachten
Kein Anspruch nach dieser Pauschalregel besteht, wenn du die Störung oder ihre Fortdauer selbst zu vertreten hast. Das Gesetz nennt außerdem bestimmte gesetzliche Maßnahmen, sicherheitsbehördliche Anordnungen und höhere Gewalt. Ermögliche notwendige Tests und Termine, ohne unzumutbare oder unklare Eingriffe ungeprüft zu akzeptieren.
Versäumte Termine getrennt abrechnen
Versäumt der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin, sieht § 58 TKG grundsätzlich 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts vor, je nachdem welcher Betrag höher ist, sofern du das Versäumnis nicht zu vertreten hast. Sichere das bestätigte Zeitfenster und dass du erreichbar warst.
Anspruch schriftlich geltend machen
Sende Vorgangsnummer, Meldedatum, vollständige Ausfalltage, Monatsentgelt und Rechnung. Bitte um Gutschrift oder Auszahlung sowie eine schriftliche Entscheidung. Reagiert der Anbieter nicht oder lehnt ohne nachvollziehbare Begründung ab, kommen Verbraucherberatung oder die Schlichtungsstelle Telekommunikation in Betracht.
Vergleich auf einen Blick
| Zeitabschnitt | Entschädigung pro vollem Ausfalltag | Nachweis |
|---|---|---|
| Meldetag (Tag 0) und die folgenden Tage 1 und 2 | Noch keine Pauschale nach § 58 Absatz 3 | Vorgangsnummer und Eingangszeit |
| Tag 3 und Tag 4 nach dem Meldetag | 5 Euro oder 10 % des Monatsentgelts, höherer Wert | Fortdauer des Vollausfalls |
| Ab Tag 5 nach dem Meldetag | 10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts, höherer Wert | Jeder weitere volle Ausfalltag |
| Versäumter Termin | 10 Euro oder 20 % des Monatsentgelts, höherer Wert | Bestätigtes Zeitfenster |
| Nur zu geringe Geschwindigkeit | Andere Rechte und anderes Nachweisverfahren | Breitbandmessung und Vertragswerte |
Checkliste: Internetausfall: Wann dir eine Entschädigung zusteht
- Störung mit Datum und Uhrzeit melden
- Vorgangsnummer sichern
- Vollausfall von langsamer Leistung trennen
- Statusinformation des Anbieters speichern
- Jeden vollständigen Ausfalltag dokumentieren
- Monatsentgelt aus dem Vertrag übernehmen
- Entschädigung tagweise berechnen
- Anspruch schriftlich mit Nachweisen senden
- Antwort und Gutschrift kontrollieren
Den Beginn der Störung und den Eingang der Meldung trennen
Für die praktische Dokumentation sind zwei Uhrzeiten wichtig: Seit wann funktioniert der Dienst nach deiner Beobachtung nicht mehr, und wann hat der Anbieter die Störungsmeldung erhalten? Das kann auseinanderliegen, wenn der Ausfall am Wochenende beginnt, aber erst später gemeldet wird. Sichere Ticketnummer, Eingangsbestätigung und den beschriebenen Umfang. Eine Nachricht im Nachbarschaftsforum ersetzt keine Meldung an den eigenen Anbieter.
Beschreibe, ob Internet und Telefon vollständig ausgefallen sind, ob der Router noch synchronisiert und ob mehrere Endgeräte betroffen sind. Diese Angaben helfen bei der Entstörung und später bei der Abgrenzung. Ein langsamer Anschluss mit noch möglicher Nutzung ist anders zu behandeln als ein vollständiger Ausfall. Nimm keine endgültige technische Ursache vorweg, wenn nur die Wirkung bekannt ist. „Seit 8 Uhr kein Internet per LAN auf zwei Geräten“ ist präziser als die unbelegte Behauptung eines defekten Straßenkabels.
Einen Ausfallkalender mit Unterbrechungen führen
Lege eine Zeile pro Kalendertag an und notiere Beginn, Ende und eventuelle Wiederherstellung. Wenn die Verbindung zwischendurch tatsächlich funktioniert, sollte dies ebenfalls im Protokoll stehen. Eine kurze Statusmeldung des Routers ist noch nicht zwingend eine nutzbare Wiederherstellung; prüfe die vereinbarte Dienstleistung. Umgekehrt darf ein neuer Ausfall nach einer stabilen Phase nicht einfach unbesehen zum alten Zeitraum addiert werden.
Der Kalender dient als Tatsachengrundlage, nicht als automatischer Anspruchsbescheid. Die Berechnung nach § 58 TKG knüpft an den Eingang der Meldung, den vollständigen Ausfall und die gesetzlichen Voraussetzungen an. Bei mehreren Tickets zur selben Störung sollte nachvollziehbar bleiben, wann die erste Meldung einging. Bitte den Anbieter gegebenenfalls um eine Zusammenführung der Vorgänge. Bewahre frühere Bestätigungen auch dann auf, wenn im Kundenkonto später nur noch das jüngste Ticket angezeigt wird.
Hypothetischer Rechenfall mit einem höheren Monatsentgelt
Angenommen, der vereinbarte gleichbleibende Monatspreis beträgt 70 Euro und die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Für den dritten und vierten maßgeblichen Tag sind 10 Prozent davon jeweils 7 Euro; das ist mehr als der feste Vergleichsbetrag von 5 Euro. Ab dem fünften Tag sind 20 Prozent jeweils 14 Euro und damit mehr als 10 Euro. Bei sechs vollen Ausfalltagen nach dem Meldetag (Tag 0) ergibt das für die entschädigungsfähigen Tage 3 bis 6:7+7+14+14=42 Euro; Tag 1 und Tag 2 bleiben ohne diese Pauschale.
Bei einem angenommenen Monatsentgelt von 35 Euro würden dagegen die festen Beträge von 5 beziehungsweise 10 Euro höher liegen. Dieselbe vierteilige Folge ergäbe dann 30 Euro. Diese Rechnungen zeigen nur die gesetzliche Vergleichsmethode. Sie unterstellen ausdrücklich, dass alle genannten Tage tatsächlich anrechenbar sind. Bei variablen Entgelten, Bündelprodukten, unklarer Dauer oder einer bestrittenen Verantwortlichkeit muss zunächst die konkrete Berechnungsgrundlage geklärt werden.
Ersatzverbindung und zusätzliche Ausgaben dokumentieren
Frage bei längerem Ausfall nach einer angebotenen Übergangslösung. Notiere, was bereitgestellt wird, ab wann es funktioniert und welche Dienste damit tatsächlich nutzbar sind. Ein Mobilfunkzugang kann im Einzelfall helfen, erreicht aber nicht an jedem Standort dieselbe Qualität und ersetzt nicht automatisch sämtliche Anschlussfunktionen. Ob ein Ersatz die rechtliche Einordnung verändert, richtet sich nach den konkreten Umständen.
Wenn du selbst Datenvolumen oder einen anderen Zugang kaufst, hebe Rechnung und Anlass auf. Die gesetzliche Tagesentschädigung, eine mögliche Minderung und weitere Schadensersatzforderungen dürfen nicht einfach für denselben Nachteil mehrfach addiert werden. § 58 enthält Anrechnungsregeln. Unterscheide deshalb in deiner Forderung die jeweiligen Positionen und lasse eine strittige zusätzliche Ausgabe anhand der Voraussetzungen prüfen. Ein eigenmächtiger teurer Neukauf schafft nicht automatisch einen Erstattungsanspruch.
Ein nachvollziehbares Forderungsschreiben aufbauen
Nenne Kundennummer, Anschlussadresse, Ticket, Datum der Meldung und den dokumentierten Zeitraum. Füge eine Tabelle der von dir angesetzten Tage und den verwendeten Monatspreis bei. Bitte um eine begründete Antwort, wenn der Anbieter einzelne Tage oder Voraussetzungen anders bewertet. Ein knappes Schreiben mit geordneten Belegen ist für die Prüfung nützlicher als viele voneinander abweichende Chatnachrichten.
Bleibt der Streit ungelöst, sichere auch die Antwort des Anbieters. Für eine Verbraucherberatung oder ein Schlichtungsverfahren werden gerade diese bisherigen Klärungsversuche benötigt. Die Bundesnetzagentur kann bei Telekommunikationsproblemen unterstützen, setzt aber nicht jede private Geldforderung für dich durch. Stelle laufende Zahlungen nicht allein wegen einer selbst errechneten Summe vollständig ein, ohne die Folgen und die rechtliche Grundlage im konkreten Fall geklärt zu haben.
Häufige Fragen: Internetausfall: Wann dir eine Entschädigung zusteht
Gibt es Geld schon am ersten Ausfalltag?
Nein. In der hier verwendeten Zählung ist der Tag des Eingangs der Störungsmeldung Tag 0. Wird der vollständige Ausfall nicht innerhalb der folgenden zwei Kalendertage beseitigt, kommt ab Tag 3 nach dem Meldetag eine Tagesentschädigung in Betracht. Die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Wie hoch ist die Entschädigung pro Tag?
Für Tag 3 und Tag 4 nach dem Meldetag (Tag 0)5 Euro oder 10 Prozent des vereinbarten gleichbleibenden Monatsentgelts, ab Tag 5 dann 10 Euro oder 20 Prozent; jeweils zählt der höhere Betrag. Voraussetzung sind die anrechenbaren vollständigen Ausfalltage und die weiteren gesetzlichen Bedingungen.
Zählt sehr langsames Internet als Vollausfall?
Nicht automatisch. Für Minderleistung gibt es ein eigenes Nachweisverfahren und Rechte nach § 57 TKG.
Was muss ich beweisen?
Vor allem Eingang der Störungsmeldung, vollständigen Ausfallzeitraum, Vorgangsnummer, Monatsentgelt und mögliche Terminbestätigungen.
Wo kann ich mich bei Ablehnung beschweren?
Nach einer erfolglosen Klärung mit dem Anbieter kann die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur für geeignete Streitfälle helfen.
Quellen und Einordnung
Quellenstand: 30. Oktober 2026. Die Berechnungen im Text sind ausdrücklich hypothetische Beispiele. Sie ersetzen kein adressbezogenes Angebot und keinen Nachweis einer individuellen Störung.
Quellen & Nachweise
Darauf stützt sich dieser Ratgeber.
- § 58 TKG – Entstörung und Entschädigungzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
- Bundesnetzagentur – Neue Kundenrechte im Telekommunikationsgesetzzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
- Bundesnetzagentur – Schlichtungsstelle Telekommunikationzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
- Bundesnetzagentur – Tätigkeitsbericht Schlichtungsstelle Telekommunikation 2025zuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
- Bundesnetzagentur – Störung und Ausfallentschädigungzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
So entstand dieser Beitrag
Der Ratgeber verbindet die genannten Primärquellen mit einer strukturierten Prüfung der Vertrags- und Anschlussdaten. Zahlenbeispiele sind hypothetische Rechenhilfen; es wurden keine eigenen Anbieter- oder Leistungstests behauptet.




