Kurzantwort
Am Wechseltag bleibt die Verbindung dunkel. Jetzt zählt eine klare Reihenfolge: Schaltstatus prüfen, einfache Fehler ausschließen, neue Störung melden und jede Stunde des Ausfalls dokumentieren. Lösche den alten Vertrag nicht aus deinen Unterlagen.
Der neue Anbieter führt den Wechsel. Der bisherige Anbieter muss grundsätzlich weiterversorgen, bis technische und vertragliche Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Unterbrechung darf grundsätzlich nicht länger als einen Arbeitstag dauern, wenn du sie nicht verursacht hast.
Interaktives Werkzeug
Entschädigung nach fehlgeschlagenem Wechsel schätzen
Schätze die Pauschale für Arbeitstage nach dem ersten Unterbrechungstag. Das Ergebnis ist eine Orientierung nach § 59 TKG und keine Einzelfallentscheidung.
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In den ersten 15 Minuten prüfen
Kontrolliere, ob der bestätigte Schalttermin bereits begonnen hat. Starte Router und gegebenenfalls Glasfaser-Modem einmal neu. Prüfe Kabel und Statuslampen, ohne Werkseinstellungen zu laden. Ein Reset kann gespeicherte Zugangsdaten löschen und die Fehlersuche erschweren. Teste wenn möglich ein Gerät per LAN.
Alten und neuen Anschluss unterscheiden
Bei DSL können neue Zugangsdaten oder eine automatische Konfiguration nötig sein. Bei Kabel muss der Router dem neuen Anbieter zugeordnet sein. Bei Glasfaser müssen ONT, Glasfaser-ID und Router zusammenpassen. Fotografiere Statusanzeigen und notiere, ob Telefonie ebenfalls ausgefallen ist.
Störung beim neuen Anbieter melden
Nenne Wechseltermin, Kundennummer, Auftragsnummer, Anschlussadresse, Routermodell und seit wann keine Verbindung besteht. Bitte um Vorgangsnummer und schriftliche Bestätigung. Der neue Anbieter soll klären, ob Auftrag, Port, Rufnummernmitnahme und Freischaltung vollständig abgeschlossen sind.
Weiterversorgung richtig verstehen
Nach § 59 TKG darf der bisherige Anbieter seine Leistung grundsätzlich erst beenden, wenn der Wechsel technisch und vertraglich möglich ist. Das schützt vor längerer Unterbrechung. Praktisch kann eine fehlgeschlagene Umschaltung trotzdem auftreten. Fordere dann ausdrücklich eine Lösung für die Versorgungslücke.
Entschädigung grob berechnen
Wird der Dienst beim Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen, richtet sich der Anspruch aus§ 59 Absatz 4 Satz 1 TKG gegen den abgebenden, also bisherigen Anbieter. Für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung kann eine Entschädigung verlangt werden: 10 Euro oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts, je nachdem welcher Betrag höher ist. Voraussetzung ist unter anderem, dass du die Verzögerung nicht verursacht hast.
Übergangslösung verlangen
Frage nach kostenlosem Datenvolumen, Mobilfunkrouter oder anderer Überbrückung. Ein solches Angebot ersetzt nicht automatisch gesetzliche Ansprüche. Dokumentiere, ob die Lösung deinen Anschluss wirklich ersetzt, welche Kosten entstehen und wie lange sie gilt. Verwende private Hotspots im Homeoffice nur mit angemessener Sicherheit.
Schriftliche Forderung senden
Nach Wiederherstellung listest du Ausfallbeginn, Arbeitstage, Monatsentgelt, Vorgangsnummern und zugesagte Termine auf. Fordere die Entschädigung für die Wechselunterbrechung nach§ 59 Absatz 4 Satz 1 beim bisherigen Anbieter und bitte um eine nachvollziehbare Abrechnung. Der neue Anbieter bleibt für die Koordination und die technische Klärung die erste Kontaktstelle. Bei einem versäumten vereinbarten Termin nach Satz 2 richtet sich der Terminanspruch dagegen an den Anbieter, der den Termin versäumt hat. Trenne diese Positionen von konkret nachweisbaren Schäden. Bei Ablehnung kannst du Verbraucherberatung oder Schlichtung prüfen.
So vermeidest du den nächsten Ausfall
Lass den neuen Anbieter kündigen, gleiche Kundendaten ab und bewahre Vertragszusammenfassung sowie Schaltbestätigung auf. Richte den Router vorab nur nach Anweisung ein. Plane eine Mobilfunkreserve, wenn der Anschluss beruflich kritisch ist. Kündige den Altanschluss nicht auf eigene Faust zu früh.
Vergleich auf einen Blick
| Zeitpunkt | Aktion | Nachweis |
|---|---|---|
| Sofort | Schalttermin, Router und Kabel prüfen | Fotos und Status |
| Nach kurzer Prüfung | Neuen Anbieter anrufen oder schreiben | Vorgangsnummer |
| Nach einem Arbeitstag | Fortdauer schriftlich bestätigen | Zeitachse |
| Nach Wiederherstellung | Entschädigung berechnen und fordern | Monatsentgelt und Arbeitstage |
Checkliste: Nach dem Anbieterwechsel kein Internet: Sofortmaßnahmen und Rechte
- Schaltbestätigung und Adresse prüfen
- Router einmal kontrolliert neu starten
- Keinen vorschnellen Werksreset ausführen
- LAN-Test durchführen
- Statuslampen fotografieren
- Störung beim neuen Anbieter melden
- Vorgangsnummer sichern
- Ausfalltage und Arbeitszeit notieren
- Übergangslösung schriftlich anfragen
- Entschädigung nach Wiederherstellung fordern
Zuerst feststellen, was beim Wechsel tatsächlich fehlt
Prüfe getrennt, ob der alte Zugang abgeschaltet ist, der neue Router geliefert wurde und die neue Leitung technisch aktiv ist. Internet kann funktionieren, obwohl die Festnetznummer noch nicht erreichbar ist. Ebenso kann ein Gerät eingerichtet sein, obwohl die Aktivierung des Anschlusses noch fehlt. Schreibe das beobachtete Fehlerbild mit Uhrzeit auf. Eine genaue Meldung ermöglicht dem aufnehmenden Anbieter, den richtigen Teil des Wechselprozesses zu untersuchen.
Kontrolliere die vereinbarten Termine und ob es sich um einen Anbieterwechsel am selben Standort handelt. Ein Umzug hat andere Voraussetzungen; die automatische Weiterversorgung des alten Standorts lässt sich nicht unverändert auf die neue Wohnung übertragen. Ein bewusst separat gekündigter Altvertrag kann ebenfalls anders liegen als ein koordinierter Wechsel. Bewahre daher Auftrag, Kündigungsbestätigung und Portierungsauftrag zusammen auf.
Den neuen Anbieter mit der Koordination beauftragen
Der aufnehmende Anbieter führt den Wechsel und soll mit dem bisherigen Unternehmen zusammenarbeiten. Melde ihm eine ungeplante Unterbrechung sofort und fordere die Klärung beziehungsweise eine mögliche Weiterversorgung an. Nenne beide Kundennummern, die Anschlussadresse und die mitgenommenen Rufnummern. Wenn Namen oder Vertragsinhaber abweichen, weise darauf hin. Solche Unterschiede können einen automatischen Abgleich verhindern und brauchen eine geordnete Korrektur.
Vermeide mehrere parallel erteilte Neuaufträge bei verschiedenen Unternehmen. Das kann zusätzliche Kündigungen, Portierungen und doppelte Rechnungen auslösen. Frage stattdessen nach dem bestehenden Vorgang und der konkreten Fehlerursache. Ein schriftlich bestätigter nächster Schritt ist wertvoller als eine unverbindliche Aussage, es werde „bald gehen“. Halte bei Telefongesprächen Datum, Ansprechstelle und Inhalt fest und bestätige wesentliche Absprachen über einen offiziellen schriftlichen Kanal.
Abrechnung und technische Nutzung getrennt prüfen
Bei gesetzlicher Weiterversorgung am unveränderten Anschlussort gelten besondere Entgeltregeln. Der bisherige Anbieter rechnet nach dem ursprünglichen Vertragsende grundsätzlich taggenau und mit halbiertem Anschlussentgelt weiter, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das ist kein allgemeiner Rabatt für jede Verzögerung. Der neue Anbieter hat beim Anbieterwechsel seinen Zahlungsanspruch nicht schon deshalb, weil der Router angekommen ist, sondern erst nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels.
Prüfe deshalb für jede Rechnung den abgerechneten Zeitraum. Eine anfangs abgebuchte volle Monatsrate kann eine spätere Korrektur erfordern; bitte um nachvollziehbare zeitliche Abgrenzung. Setze nicht eigenständig alle Zahlungen aus. Lege Kündigungsdatum, tatsächlichen Wechsel und bereits erteilte Gutschriften nebeneinander. So lässt sich erkennen, ob eine Überschneidung auf einem gebuchten Parallelbetrieb oder auf einer fehlerhaften Abrechnung beruht.
Hypothetisches Beispiel einer gescheiterten Umschaltung
Angenommen, die Umschaltung ist für einen Montag vereinbart. Der neue Dienst wird nicht aktiv, der alte ist abgeschaltet, und die Unterbrechung dauert ohne Vereinbarung und ohne eigenes Verschulden über den ersten Arbeitstag hinaus. Für weitere Arbeitstage kommt die Entschädigung gegen den bisherigen Anbieter nach§ 59 Absatz 4 Satz 1 TKG in Betracht. Bei einem angenommenen Monatsentgelt des bisherigen Vertrags von 60 Euro sind 20 Prozent 12 Euro; dieser Betrag liegt über dem festen Vergleichsbetrag von 10 Euro.
Für zwei zusätzlich anrechenbare Arbeitstage wären in dieser vereinfachten Beispielrechnung 24 Euro anzusetzen. Die tatsächliche Zählung muss zum dokumentierten Ablauf passen. Kalendertage und Arbeitstage werden nicht beliebig vertauscht, und ein Sonntag wird nicht allein deshalb zum weiteren Arbeitstag, weil die Störung noch besteht. Das Beispiel ersetzt keine individuelle Prüfung von Wochenenden, Feiertagen, vereinbarten Unterbrechungen und Verantwortlichkeit.
Eine Übergangslösung bewusst organisieren
Frage nach einem Ersatzangebot und prüfe dessen Eignung für deine wichtigsten Aufgaben. Ein mobiler Zugang kann Internet bereitstellen, während Telefonie oder spezielle Fernzugriffe weiterhin fehlen. Teste vor einer wichtigen Konferenz Verbindung und Datenvolumen am tatsächlichen Arbeitsort. Bespreche bei beruflicher Nutzung mit dem Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz, falls die Ersatzverbindung nicht zuverlässig genug ist.
Dokumentiere zusätzliche Ausgaben und angebotene Gutschriften. Kosten einer selbst gekauften Ersatzlösung sind nicht automatisch in beliebiger Höhe erstattungsfähig. Die gesetzliche Entschädigung und weitere Ansprüche haben eigene Voraussetzungen sowie mögliche Anrechnungen. Eine klare Liste verhindert, dass derselbe Nachteil mehrfach angesetzt oder eine bereits erhaltene Leistung übersehen wird. Unterschreibe eine abschließende Einigung nur, wenn du deren Umfang verstanden hast.
Bei weiterem Stillstand die Unterlagen geordnet weitergeben
Für eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur sind Auftragsbestätigung, Kündigungsbestätigung, Rufnummern, Kundennummern und Beginn der Unterbrechung hilfreich. Füge den bisherigen Kontaktverlauf und einen erreichbaren Rückkanal bei. Die Behörde unterstützt die Klärung eines Wechselproblems; private Geldansprüche setzt sie grundsätzlich nicht für dich durch. Für einen Zahlungsstreit können Verbraucherberatung, Schlichtung oder anwaltliche Hilfe geeignete nächste Wege sein.
Sobald der neue Anschluss funktioniert, prüfe Internet per LAN, eingehende und ausgehende Telefonie sowie die zu portierenden Nummern. Notiere das tatsächliche Aktivierungsdatum und beende anschließend nicht mehr benötigte Übergangslösungen nach deren Bedingungen. Die Schlussrechnung des bisherigen Anbieters und die erste neue Rechnung werden mit diesem Datum abgeglichen. Damit endet die Bearbeitung nicht schon beim ersten wieder geladenen Webseitenaufruf.
Häufige Fragen: Nach dem Anbieterwechsel kein Internet: Sofortmaßnahmen und Rechte
Wen rufe ich zuerst an?
Den neuen Anbieter, weil er den Wechselprozess führt. Halte die Auftragsnummer bereit.
Darf der alte Anbieter einfach abschalten?
Grundsätzlich soll die bisherige Versorgung bis zum erfolgreichen Wechsel fortgeführt werden. Der konkrete Fall muss technisch geprüft werden.
Ab wann gibt es Entschädigung?
Für jeden weiteren Arbeitstag nach dem ersten Arbeitstag der Unterbrechung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Entschädigung entstehen. Der Anspruch nach§ 59 Absatz 4 Satz 1 TKG richtet sich gegen den bisherigen Anbieter; der neue Anbieter koordiniert den Wechsel.
Soll ich den Router zurücksetzen?
Nicht sofort. Ein Werkreset kann nötige Konfiguration löschen. Sichere erst Status und folge der Anbieteranweisung.
Was, wenn der Anbieter nicht reagiert?
Dokumentiere Fristen und Antworten. Danach kommen Verbraucherberatung oder die Schlichtungsstelle Telekommunikation in Betracht.
Quellen und Einordnung
Quellenstand: 30. Oktober 2026. Die Berechnungen im Text sind ausdrücklich hypothetische Beispiele. Sie ersetzen kein adressbezogenes Angebot und keinen Nachweis einer individuellen Störung.
Quellen & Nachweise
Darauf stützt sich dieser Ratgeber.
- § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahmezuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
- Bundesnetzagentur – Anbieterwechsel und Umzugzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
- Bundesnetzagentur – Vertrag und Vertragszusammenfassungzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
- Bundesnetzagentur – Schlichtungsstelle Telekommunikationzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
So entstand dieser Beitrag
Der Ratgeber verbindet die genannten Primärquellen mit einer strukturierten Prüfung der Vertrags- und Anschlussdaten. Zahlenbeispiele sind hypothetische Rechenhilfen; es wurden keine eigenen Anbieter- oder Leistungstests behauptet.




