Die Jahresabrechnung weist ein Guthaben aus, aber auf deinem Bankkonto kommt nichts an? Entscheidend ist zunächst, ob du eine laufende Stromlieferung oder eine Schlussrechnung nach Vertragsende vor dir hast. Davon hängt ab, ob eine Verrechnung mit dem nächsten Abschlag in Betracht kommt oder der Betrag auszuzahlen ist. Ein angezeigtes Guthaben im Kundenkonto ist außerdem nicht dasselbe wie eine tatsächlich eingegangene Überweisung.
Hier prüfst du Betrag, Frist und Zahlungsweg Schritt für Schritt. Du findest ein eigenes Zahlenbeispiel, eine Vorbereitung für die schriftliche Nachfrage und den Weg zur Verbraucherbeschwerde. Der Ratgeber behandelt private Stromlieferverträge in Deutschland. Ein Bonus, den du erst noch verdienen musst, und ein bereits abgerechnetes Guthaben sind unterschiedliche Sachverhalte.
Wann muss der Stromanbieter ein Guthaben auszahlen?
§ 40c Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz unterscheidet zwei Fälle: Ein Guthaben aus einer laufenden Abrechnung ist vollständig mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen oder binnen zwei Wochen auszuzahlen. Ein Guthaben aus einer Abschlussrechnung muss binnen zwei Wochen ausgezahlt werden. Notiere deshalb, welche Art von Rechnung du erhalten hast und wann sie bei dir eingegangen ist.
Ein hoher Überschuss darf nicht einfach über viele kommende Abschläge verteilt werden. Übersteigt das Guthaben den nächsten Abschlag, muss der verbleibende Betrag ausgezahlt werden. Die Verbraucherzentrale erläutert diese Konstellation in ihren Hinweisen zu nicht ausgezahlten Guthaben und Boni. Eine pauschale Aussage „Das bleibt bis zum nächsten Jahr auf Ihrem Vertragskonto“ solltest du daher nicht ungeprüft hinnehmen.
Für die Grundversorgung gibt es eine zusätzliche Regel: Nach § 13 Absatz 3 Stromgrundversorgungsverordnung ist ein Überschuss unverzüglich zu erstatten, spätestens mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen; nach Ende des Vertragsverhältnisses ist er unverzüglich zu erstatten. „Zwei Wochen“ ist somit kein pauschaler Freibrief für jeden Anbieter, eine Auszahlung grundsätzlich bis zum letzten Tag hinauszuschieben.
| Situation | Was du kontrollierst |
|---|---|
| Laufender Vertrag, Guthaben kleiner als nächster Abschlag | Vollständige Verrechnung mit diesem Abschlag oder fristgerechte Auszahlung |
| Laufender Vertrag, Guthaben größer als nächster Abschlag | Verrechnung des Abschlags und Auszahlung des verbleibenden Überschusses |
| Lieferverhältnis beendet, Abschlussrechnung liegt vor | Auszahlung des ausgewiesenen Guthabens; kein künftiger Abschlag beim alten Vertrag |
| Rechnung fehlt noch | Zunächst ordnungsgemäße Abrechnung verlangen und Zählerdaten sichern |
| Nur erwarteter Neukundenbonus | Voraussetzungen, vereinbarte Fälligkeit und Berücksichtigung in der Rechnung prüfen |
Frist für die Rechnung und Frist für das Guthaben nicht verwechseln
Die Abrechnung muss grundsätzlich spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums bereitgestellt werden; bei Vertragsende gilt die Sechs-Wochen-Frist für die Abschlussrechnung. Für eine vereinbarte monatliche Abrechnung nennt § 40c Absatz 2 eine Frist von drei Wochen. Diese Regeln beantworten, wann eine Rechnung kommen muss. Die Behandlung eines darin ausgewiesenen Guthabens ist anschließend ein eigener Prüfungsschritt.
Ein Lieferantenwechsel setzt also nicht automatisch eine einzige gemeinsame „Sechs-Wochen-Auszahlungsfrist“ in Gang. Halte Lieferende, Zugang der Schlussrechnung und tatsächliche Zahlung getrennt fest. Fehlt die Rechnung, kannst du den Überschuss vielleicht anhand deiner Unterlagen abschätzen. Das ist jedoch noch nicht derselbe Nachweis wie ein ausgewiesenes, vom Anbieter abgerechnetes Guthaben.
Stromguthaben berechnen: ein vollständiges Beispiel
Ein Guthaben entsteht, wenn die für einen Zeitraum angerechneten Zahlungen und Gutschriften höher sind als die dafür berechneten Kosten. Vergleiche deshalb dieselben Zeiträume. Zwölf Monate Abbuchungen und eine Rechnung für elf Monate ergeben keine saubere Gegenüberstellung. Achte außerdem darauf, ob ein Abschlag erst nach dem Rechnungsstichtag gebucht wurde oder eine frühere Gutschrift schon eingerechnet ist.
Im folgenden frei gewählten Beispiel sind sämtliche Beträge bereits Bruttobeträge. Ein Haushalt hat im abgerechneten Zeitraum insgesamt 1.600 Euro bezahlt. Die ordnungsgemäß ermittelten Stromkosten betragen 1.320 Euro. Es gibt keine weiteren offenen Forderungen, Boni oder Korrekturen. Das ausgewiesene Guthaben beträgt damit 1.600 − 1.320 = 280 Euro.
- Vertrag läuft weiter: Der nächste Abschlag beträgt 90 Euro. Werden diese 90 Euro vollständig verrechnet, bleiben 190 Euro zur Auszahlung.
- Vertrag ist beendet: Es gibt keinen nächsten Abschlag aus diesem Liefervertrag. Die Schlussrechnung weist 280 Euro aus, die auszuzahlen sind.
- Auszahlung des ganzen Guthabens: Werden 280 Euro vollständig überwiesen, ist der nächste regulär fällige Abschlag nicht zugleich automatisch erlassen.
Der letzte Punkt verhindert einen häufigen Denkfehler. Ein Guthaben darf nicht doppelt genutzt werden: einmal als Überweisung und zusätzlich als angeblich entfallender Abschlag. Prüfe, welche Variante der Anbieter tatsächlich umgesetzt hat. Die Rechnung, der Abschlagsplan und der Kontoauszug müssen zusammenpassen. Notiere auch eine Teilzahlung, damit deine spätere Forderung nur den noch offenen Betrag umfasst.
Warum eine niedrigere Abschlagsankündigung keine Auszahlung ersetzt
Ein neuer Abschlag kann wegen geringeren Verbrauchs oder geänderter Preise sinken. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein altes Guthaben verrechnet wurde. Lass dir eine Buchung zuordnen, wenn der Anbieter beides miteinander begründet. Im Beispiel wäre ein neuer Monatsabschlag von 90 statt 100 Euro lediglich die zukünftige Zahlungsplanung. Ohne ausgewiesene Verrechnung oder Überweisung ist das Guthaben von 280 Euro damit noch nicht erklärt.
Wenn du deinen künftigen Abschlag kontrollieren möchtest, nutze Jahresverbrauch und aktuelle Preisbestandteile. Der vorhandene Guthabenbetrag allein ist kein verlässlicher Maßstab für die nächste Zahlungsperiode. Eine systematische Anleitung findest du im Ratgeber Stromabschlag berechnen. Verändere laufende Zahlungen nicht vorschnell auf eigene Faust, während eine andere Forderung ungeklärt ist.
Diese Unterlagen brauchst du vor der Nachfrage
Lege die vollständige Rechnung, den aktuellen Abschlagsplan und die zugehörigen Kontoauszüge nebeneinander. Eine Bildschirmansicht mit dem Wort „Guthaben“ ist hilfreich, aber die Rechnung erklärt Zeitraum, Vertragsnummer und Verrechnungen genauer. Speichere das PDF möglichst lokal. Bei einem später geschlossenen Onlinekonto ist eine bereits gesicherte Kopie oft leichter verfügbar als eine nachträglich angeforderte Rechnung.
- Vertrag zuordnen: Gehören Rechnung und Zahlung zum richtigen Zähler und zur richtigen Lieferstelle? Nach einem Umzug können alte und neue Verträge gleichzeitig im Konto stehen.
- Zeitraum abgleichen: Stimmen Anfang, Ende, Lieferende und gebuchte Abschläge überein? Ein Rechnungskorrekturlauf kann eine ältere Rechnung ersetzt haben.
- Rechnungssaldo lesen: Handelt es sich um das gesamte Guthaben oder einen Betrag vor Abzug anderer ausgewiesener Buchungen? Fordere eine Erklärung für unverständliche Verrechnungen an.
- Bankkonto kontrollieren: Ist bereits eine Zahlung eingegangen, gegebenenfalls mit abweichendem Buchungstext? Prüfe auch ein früher verwendetes eigenes Konto.
- Zahlungsweg bestätigen: Hat der Lieferant eine aktuelle Bankverbindung und wurde eine Überweisung angekündigt oder zurückgewiesen? Ändere sensible Bankdaten nur im offiziellen, geschützten Kontakt.
- Offenen Rest bestimmen: Ziehe eine bereits erhaltene Teilzahlung von deinem nachvollziehbar ermittelten Guthaben ab.
Falls du eine falsche Verbrauchsberechnung vermutest, prüfe außerdem Zählernummer, Ablesedaten und die Kennzeichnung als abgelesener oder geschätzter Stand. Ein rechnerisch korrekt ausgezahltes Guthaben kann trotzdem auf einer fehlerhaften Rechnung beruhen. Umgekehrt kann eine inhaltlich korrekte Rechnung noch offen zur Auszahlung sein. Diese beiden Fehlerarten sollten in deiner Nachricht getrennt erkennbar bleiben. Weiterführend hilft die Prüfliste zur Stromrechnung.
Was gilt für einen Bonus?
Ein Neukunden- oder Sofortbonus kann an konkrete Vertragsbedingungen gebunden sein. Prüfe, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wann der Bonus fällig sein soll und ob er bereits kostenmindernd in der Rechnung steht. Addiere ihn nicht ein zweites Mal zum Guthaben. Wenn er noch gar nicht berücksichtigt wurde, beanstandest du zunächst die fehlende Gutschrift beziehungsweise Abrechnung des Bonus.
Bewahre die beim Abschluss geltende Bonusbeschreibung auf. Eine heutige Werbeseite muss nicht die Bedingungen deines damaligen Tarifs wiedergeben. Vergleiche bei einem neuen Angebot auch die Kosten ohne einmalige Vergünstigung. Der Ratgeber Stromtarif mit oder ohne Bonus unterstützt diese Entscheidung. Die Hoffnung auf einen Bonus sollte nicht die Prüfung von Arbeitspreis, Grundpreis und Laufzeit ersetzen.
Stromguthaben auszahlen lassen: eine klare schriftliche Nachfrage
Eine wirksame Sachverhaltsdarstellung muss nicht lang sein. Wichtig sind die richtige Rechnung, der noch offene Betrag und die gewünschte Handlung. Schreibe an den tatsächlichen Lieferanten über dessen offiziellen Kontaktweg. Ein Vergleichsportal kann die Auszahlung nicht anstelle des Lieferanten vornehmen. Bewahre Nachricht und Versand- beziehungsweise Eingangsbestätigung zusammen mit der Rechnung auf.
Eine mögliche Formulierung für eine bereits ausgewiesene Forderung lautet: „Ihre Rechnung vom [Datum] für den Zeitraum [Zeitraum] weist ein Guthaben von [Betrag] aus. Davon wurden bislang [Teilzahlung oder Verrechnung] berücksichtigt. Der noch offene Betrag beträgt [Restbetrag]. Bitte zahlen Sie diesen auf die Ihnen vorliegende aktuelle Bankverbindung aus und bestätigen Sie mir den Zahlungstermin. Bitte erläutern Sie eine abweichende Berechnung anhand der einzelnen Buchungen.“ Ersetze die Platzhalter mit deinen tatsächlichen Daten.
Ist die einschlägige Frist bereits verstrichen, erwähne Zugang der Rechnung und die bisher ausgebliebene Zahlung. Du kannst eine konkrete, angemessene Nachfrist für die Erledigung nennen. Eine von dir gesetzte Nachfrist verschiebt aber nicht automatisch die gesetzliche Pflicht zur vorherigen Auszahlung. Vermeide pauschale Vorwürfe und bleibe bei belegbaren Daten. So wird auch eine spätere Prüfung durch eine Beratungs- oder Schlichtungsstelle einfacher.
Wenn der Anbieter auf fehlende Bankdaten verweist
Prüfe zuerst, ob die Nachricht tatsächlich vom Lieferanten stammt. Nutze für eine Aktualisierung den selbst geöffneten offiziellen Kundenbereich oder eine verifizierte Kontaktadresse aus den Vertragsunterlagen. Versende keine Kontoauszüge mit sämtlichen unbeteiligten Umsätzen, wenn eine konkrete Zahlungszuordnung ausreicht. Bei einer zurückgegangenen Überweisung frage nach Datum und Ursache und bestätige anschließend den korrigierten Zahlungsweg.
Nach einer zugesagten Überweisung kontrollierst du den tatsächlichen Zahlungseingang. Der Status „in Bearbeitung“ beendet die Forderung nicht. Ist nur ein Teilbetrag angekommen, bestätige die Teilzahlung in deiner weiteren Korrespondenz und benenne den Rest. Das verhindert widersprüchliche Forderungssummen und erspart eine erneute vollständige Prüfung desselben Vorgangs.
Keine Lösung: Verbraucherbeschwerde und Schlichtung nutzen
Bleibt die Auszahlung oder eine nachvollziehbare Erklärung aus, kannst du dein Anliegen ausdrücklich als Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG formulieren. Nenne Vertrag, Rechnung, offenen Betrag, bisherige Kontakte und das gewünschte Ergebnis. Die Bundesnetzagentur beschreibt dieses Beschwerdeverfahren im Energiesektor. Der Zugang beim Unternehmen ist wichtig, weil sich daran die vierwöchige Antwortfrist orientiert.
Hat das Unternehmen nach vier Wochen nicht reagiert oder der Beschwerde nicht abgeholfen, kommt unter den jeweiligen Voraussetzungen die Schlichtungsstelle Energie in Betracht. Für Verbraucher ist das Verfahren grundsätzlich kostenfrei. Die vorherige Beschwerde und vorhandene Antworten gehören zu den Unterlagen. Eine gleichzeitig bereits anhängige gerichtliche Klage ist für die Zulässigkeit relevant. Prüfe die aktuellen Voraussetzungen und Hinweise der Schlichtungsstelle, bevor du einen Antrag stellst.
Eine Meldung an eine Aufsichtsbehörde ist nicht automatisch ein individueller Zahlungsauftrag an deinen Lieferanten. Unterscheide Information, Beschwerde, Schlichtung und gegebenenfalls rechtliche Durchsetzung. Bei drohenden Zahlungsfristen, einer Insolvenz oder streitigen Gegenforderungen kann eine individuelle Beratung erforderlich sein. Dieser Ratgeber kann die Unterlagen ordnen und typische Schritte erklären, aber keine konkrete Forderung abschließend rechtlich beurteilen.
Ein privates Ablaufprotokoll spart Rückfragen
Führe eine Zeile pro Ereignis: Datum des Lieferendes, Rechnungseingang, Höhe des Guthabens, nächste Abschlagsfälligkeit, Kontakt, Antwort und Zahlungseingang. Ergänze jeweils den passenden Beleg. Ein solches Protokoll ist übersichtlicher als mehrere unverbundene Bildschirmfotos. Es macht zudem sichtbar, ob die Verzögerung die Abrechnung selbst, die Auszahlung oder eine Rechnungskorrektur betrifft.
Wenn du parallel den nächsten Tarif vergleichst, verwende einen realistischen Jahresverbrauch und die gesamten Jahreskosten. Ein alter Auszahlungsstreit muss unabhängig vom neuen Vertrag bearbeitet werden. Den Einstieg für einen neuen Vergleich findest du im Tarifberater von Das Tarifhaus. Die offene Forderung gegenüber dem bisherigen Lieferanten erledigt sich durch einen Wechsel nicht von selbst.
Häufige Fragen zum Stromguthaben
Darf der Anbieter mein Guthaben bis zur nächsten Jahresrechnung behalten?
Ein pauschales Weiterführen bis zum nächsten Jahr entspricht nicht der vorgesehenen Behandlung eines abgerechneten Guthabens. Prüfe die vollständige Verrechnung mit dem nächsten Abschlag oder die Auszahlung. Bei einem Überschuss über diesen Abschlag bleibt ein auszuzahlender Rest.
Was passiert nach einem Anbieterwechsel?
Der alte Lieferant muss eine Abschlussrechnung erstellen. Ein darin ausgewiesenes Guthaben ist auszuzahlen. Erfasse Lieferende, Rechnungseingang und Zahlung separat, damit du Abrechnungsfrist und Auszahlungspflicht nicht vermischst.
Kann ich einfach den nächsten Abschlag aussetzen?
Prüfe zuerst, ob die Verrechnung bereits angekündigt und wie der Zahlungsplan angepasst wurde. Eine eigenmächtige Kürzung kann neue Streitpunkte schaffen. Bei unklarer Rechtslage solltest du die konkrete Verrechnung schriftlich klären oder Beratung einholen.
Ist ein Guthaben im Onlinekonto schon eine Auszahlung?
Nein. Kontrolliere, ob es tatsächlich überwiesen oder nachvollziehbar mit dem zulässigen nächsten Abschlag verrechnet wurde. Ein interner Kontostand allein zeigt noch keinen Zahlungseingang auf deinem Bankkonto.
Muss ein Bonus immer zusätzlich ausgezahlt werden?
Nein. Ein bereits in den Gesamtkosten berücksichtigter Bonus darf nicht noch einmal addiert werden. Bei einem fehlenden Bonus sind zunächst die damaligen Bedingungen, seine Fälligkeit und die Rechnung zu prüfen.
Quellen und redaktionelle Prüfung
Stand: 23. Oktober 2026. Geprüft wurden die verlinkten gesetzlichen Regelungen in § 40c EnWG und § 13 StromGVV, Informationen der Bundesnetzagentur, der Schlichtungsstelle Energie und der Verbraucherzentrale. Beispielbeträge und Kontrollablauf sind eigene redaktionelle Darstellungen, keine tatsächlichen Kundendaten. Der Artikel enthält keine Zusage über den Ausgang eines individuellen Zahlungsstreits.
So entstand dieser Beitrag
Der Beitrag wurde anhand der sichtbaren Quellen recherchiert, verständlich strukturiert und von der Redaktion der ANM MEDIA Sp. z o.o. freigegeben.




