Zum Inhalt springen
Das TarifhausDein Tarif. Dein Vorteil. Tarif finden

Internet

Internet beim Umzug: Vertrag mitnehmen, wechseln oder kündigen?

Internet beim Umzug richtig planen: Anschluss mitnehmen, Anbieter wechseln oder mit Monatsfrist kündigen. Mit Zeitplan, Tabelle und Checkliste.

Quellen sichtbar Redaktionell geprüft Partnerlinks gekennzeichnet
Illustration: Internet beim Umzug: Vertrag mitnehmen, wechseln oder kündigen?
Individuelle Originalgrafik der Redaktion der ANM MEDIA Sp. z o.o.

Kurzantwort

Bei einem Umzug gibt es drei verschiedene Wege: den bestehenden Anschluss an die neue Adresse mitnehmen, regulär zu einem anderen Anbieter wechseln oder kündigen, wenn der bisherige Anbieter die vereinbarte Leistung dort nicht anbietet. Prüfe zuerst die neue Adresse und erst danach die Kündigung.

Kann dein Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz anbieten, muss er den Vertrag grundsätzlich ohne neue Laufzeit und ohne andere Vertragsinhalte fortführen. Kann er das nicht, erlaubt § 60 TKG eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt.

Interaktives Werkzeug

Umzugsplaner für deinen Internetanschluss

Trage ein, wie viele Tage bis zum Umzug bleiben, und markiere bereits erledigte Schritte. Der Planer ordnet die Dringlichkeit ein, ersetzt aber keine Terminbestätigung des Anbieters.

Trage Werte ein oder markiere Prüfschritte. Danach erhältst du eine Auswertung.

Datenschutz: Alle Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet und nicht an Das Tarifhaus übertragen.

Neue Adresse vollständig prüfen

Nutze Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer und wenn nötig Wohnungszusatz. Prüfe die konkrete Technik: DSL, Kabel, FTTH oder FTTB. Ein allgemeiner Ausbauhinweis für die Straße ist noch keine Lieferbestätigung für deine Wohnung. Speichere das Ergebnis mit Datum als PDF oder Screenshot.

Umzugsauftrag früh erteilen

Melde den Umzug so früh wie möglich und nenne Einzugsdatum, gewünschtes Schaltfenster und erreichbare Kontaktdaten. Sechs bis acht Wochen Vorlauf sind eine redaktionelle Planungsreserve, keine gesetzliche Frist. Bei Bauarbeiten oder Glasfaser kann mehr Zeit nötig sein. Lass dir den ausdrücklich vereinbarten Aktivierungstag schriftlich bestätigen.

Vertrag ohne neue Laufzeit mitnehmen

Bietet der bisherige Anbieter die geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz an, muss er sie nach § 60 TKG ohne Änderung der vereinbarten Laufzeit und sonstigen Vertragsinhalte erbringen. Er darf ein angemessenes Umzugsentgelt verlangen, aber nicht mehr als für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehen ist. Prüfe die Bestätigung auf einen ungewollten Neuvertrag.

Sonderkündigung richtig nutzen

Wird die vertraglich geschuldete Leistung an der neuen Adresse nicht angeboten, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt wirken. Sende Mietnachweis oder Meldeunterlagen nur, wenn sie benötigt werden, und schwärze Angaben, die für den Nachweis keine Rolle spielen.

Beim Umzug gleichzeitig wechseln

Kann der alte Anbieter liefern, möchtest du aber trotzdem wechseln, gelten die normalen Vertragsfristen. Beauftrage den neuen Anbieter möglichst mit dem koordinierten Wechsel und einer gewünschten Rufnummernmitnahme. Kündige nicht mehrfach parallel. Sonst drohen zwei laufende Verträge oder eine unnötige Versorgungslücke.

Technik und Router vorbereiten

Kläre, ob ein Techniker Zugang zu Keller, Hausanschluss oder Wohnung braucht. Notiere Routermodell, Zugangsdaten und Rückgabefristen. Fotografiere die bisherige Verkabelung. An der neuen Adresse testest du zuerst den Anschluss per LAN, danach WLAN und Telefonie.

Ausfall und verpasste Termine dokumentieren

Die Aktivierung soll am ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgen. Fällt die Versorgung länger als einen Arbeitstag vollständig aus oder wird ein vereinbarter Service- oder Installationstermin versäumt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Entschädigung in Betracht kommen. Notiere Beginn, Ende, Vorgangsnummer und jede Terminbestätigung.

Vergleich auf einen Blick

Situation Vertragsfolge Wichtigster Nachweis
Anbieter liefert gleiche Leistung Fortführung ohne neue Laufzeit Umzugs- und Auftragsbestätigung
Anbieter liefert geschuldete Leistung nicht Kündigung mit einem Monat Frist möglich Adressprüfung und schriftliche Anbieterantwort
Freiwilliger Wechsel trotz Liefermöglichkeit Normale Laufzeit und Kündigungsfrist Altvertrag und Wechselauftrag
Neuer Anschluss braucht Bauarbeiten Termin gesondert absichern Bau- und Bereitstellungsbestätigung
Schaltung verspätet Störung und Zeitraum dokumentieren Zeitprotokoll und Vorgangsnummer

Checkliste: Internet beim Umzug: Vertrag mitnehmen, wechseln oder kündigen?

  • Neue vollständige Adresse prüfen
  • Altvertrag und Produktinformationsblatt sichern
  • Umzugsauftrag oder schriftliche Nichtverfügbarkeit anfordern
  • Schalt- oder Kündigungstermin bestätigen lassen
  • Rufnummernmitnahme nur einmal beauftragen
  • Router, Zugang und möglichen Technikertermin vorbereiten
  • Mobilen Plan B für wichtige Arbeitstage einrichten
  • Anschluss am neuen Wohnort vollständig testen

Eine Entscheidungstabelle für alte und neue Wohnung anlegen

Schreibe zunächst den bisherigen Vertrag mit Laufzeit, Technik, vereinbarten Leistungswerten und Monatspreis auf. Daneben kommt die vollständig neue Anschrift einschließlich der tatsächlich betroffenen Wohnung. Prüfe mit dem bisherigen Anbieter, ob genau diese vertragliche Leistung dort angeboten wird. Ein beliebiges neues Angebot an der Adresse beantwortet die Frage nach der Fortführung des alten Vertrags noch nicht.

Trenne dann drei Ergebnisse: Der Anbieter kann den bestehenden Vertrag erfüllen; er kann die vertragliche Leistung nicht anbieten; oder die Auskunft ist noch offen. Nur im ersten Fall ist die normale Mitnahme des bestehenden Vertrags eindeutig der Ausgangspunkt. Im zweiten Fall wird das Kündigungsrecht nach § 60 TKG geprüft. Im offenen Fall forderst du eine klare schriftliche Aussage an, bevor du langfristige Doppelzahlungen einplanst.

Wenn der Anbieter einen anderen Tarif vorschlägt, frage ausdrücklich, ob er die bisher geschuldete Leistung erfüllen kann und worin sich das neue Angebot unterscheidet. Eine freiwillige Annahme eines neuen Tarifs ist etwas anderes als die gesetzliche Fortführung ohne Änderung von Laufzeit und Vertragsinhalt. Lass dich nicht allein durch ein als „Umzugsvorteil“ bezeichnetes Angebot von dieser Unterscheidung ablenken.

Zeitachse vom Auszug bis zur vollständigen Nutzung planen

Notiere Auszug, Einzug und den gewünschten Schaltungstag getrennt. Zwischen alter und neuer Wohnung kann es eine Übergangszeit geben. Die Freigabe der alten Leitung, der Zugang zur neuen Wohnung und ein Technikertermin müssen dazu passen. Wenn du sofort im Homeoffice arbeiten musst, plane eine getestete Reserve. Eine unverbindliche Onlineprognose über Verfügbarkeit ist kein Ersatz für einen ausdrücklich vereinbarten Aktivierungstermin.

Wenn Bauarbeiten nötig sind, frage nach dem konkreten offenen Schritt und dessen Zuständigkeit. Ein Leitungsweg im Mehrfamilienhaus kann Abstimmung mit Eigentümer oder Verwaltung benötigen. Eine geplante Glasfasertrasse vor dem Haus bedeutet nicht, dass der Dienst am Einzugstag bereits in deiner Wohnung ankommt. Halte die befristete Übergangslösung und den neuen Daueranschluss getrennt in der Kostenplanung.

Hypothetischer Ablauf: Der Einzug ist für einen Montag geplant, der neue Anschluss wird erst später verbindlich aktiviert. Du richtest für wichtige Termine eine vorab am Standort getestete mobile Verbindung ein oder organisierst einen anderen Arbeitsplatz. Das ist eine praktische Reserve und kein Versprechen, dass jeder Hotspottarif als Festnetzersatz geeignet ist. Datenmenge, Empfang und erlaubte Nutzung der gewählten Lösung müssen passen.

Kündigung mit Monatsfrist korrekt auf den Umzug beziehen

Wenn die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten wird, erlaubt § 60 TKG die Kündigung mit einer Frist von einem Monat. Die Erklärung kann auf den Auszug oder einen späteren Zeitpunkt gerichtet sein. Informiere den Anbieter früh, damit die Frist und der gewünschte Termin zusammenpassen. Eine erst lange nach dem Umzug erklärte Kündigung ist nicht automatisch rückwirkend zum Auszug wirksam.

Nenne Kundennummer, Anschluss, bisherige und neue Adresse sowie den gewünschten Termin. Verweise auf die nicht angebotene vertragliche Leistung und füge die geeigneten Nachweise bei beziehungsweise frage nach fehlenden Belegen. Sichere Inhalt und Zugang deiner Erklärung. Eine reine Verfügbarkeitsabfrage oder eine Bitte um Rückruf ist noch keine eindeutige Kündigung. Kontrolliere die Antwort auf das konkrete Enddatum.

Wenn der Anbieter die Lieferfähigkeit behauptet, bitte um eine präzise Aussage zur Erfüllung des bestehenden Vertrags. Ein vorgeschlagener kleinerer Tarif oder eine andere Leistung darf nicht ohne Prüfung als gleichwertige Fortsetzung behandelt werden. Umgekehrt genügt dein persönlicher Wunsch nach einem anderen Anbieter nicht für das besondere Kündigungsrecht, wenn die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz angeboten wird. Bei Streit sollten Vertragswerte und schriftliche Auskunft zusammen geprüft werden.

Neue Wohnung, alter Anschluss: Technik vor Ort unterscheiden

Prüfe, welche Dose tatsächlich zur bestellten Technik gehört. Telefondose, Multimediadose und Glasfaserabschluss sind nicht austauschbar. Ein bisher verwendeter Router kann für die neue Zugangstechnik ungeeignet sein oder zusätzliche Hardware benötigen. Frage vorab nach Modell, Anschlussart und Zugangsdaten. Fotografiere die Installation, damit ein späterer Supportkontakt die Ausgangslage nachvollziehen kann.

Teste nach Aktivierung zuerst per geeigneter LAN-Verbindung. Erst danach bewertest du WLAN-Abdeckung und Telefonie. In einer größeren oder anders geschnittenen Wohnung kann das bisherige WLAN-Konzept schlechter funktionieren, obwohl die Anschlussleistung korrekt ist. Routerstandort und Repeateranbindung sollten deshalb neu geplant werden. Der Umzug eines Routers an denselben Möbeltyp garantiert keine gleiche Funkversorgung im neuen Gebäude.

Wenn eine Festnetznummer behalten werden soll, lasse die Möglichkeit für die konkrete neue Adresse prüfen. Bei einem anderen Ortsnetzbereich kann die bisherige geografische Nummer nicht ohne Weiteres wie am alten Standort weitergeführt werden. Teile die Adressänderung dem aufnehmenden Anbieter korrekt mit und starte nicht mehrere parallele Portierungen. Ein technischer Umzug und eine Rufnummernmitnahme sind zusammen zu koordinieren, bleiben aber unterschiedliche Prüfpunkte.

Ausfall, Terminversäumnis und eigene Mitwirkung nachvollziehen

Bewahre den ausdrücklich vereinbarten Aktivierungstag und ein gegebenenfalls vereinbartes Zeitfenster auf. Wenn der Anschluss nicht funktioniert, melde die Störung sofort und sichere eine Vorgangsnummer. Notiere, ob die Versorgung vollständig ausfällt oder nur ein bestimmter Dienst betroffen ist. Ein schwaches WLAN in einem Zimmer ist kein identischer Sachverhalt wie eine überhaupt nicht geschaltete Leitung.

Halte auch fest, ob der erforderliche Zugang zu Wohnung und Hausanschluss bereitstand und ob du im vereinbarten Zeitfenster erreichbar warst. Gesetzliche Entschädigungsregeln hängen von den Voraussetzungen des konkreten Falls ab. Wenn ein Anbietertermin versäumt wird, sichere die Bestätigung und die tatsächliche Anwesenheit beziehungsweise Erreichbarkeit. Wenn du selbst einen Termin verschieben musstest, gehört dies ebenfalls in die Chronologie.

Fordere bei einer längeren Verzögerung einen konkreten nächsten Schritt und eine Aussage zum neuen Termin. Eine vorläufige mobile Hilfe kann praktisch nützlich sein, sollte aber hinsichtlich Kosten und Datenmenge erklärt werden. Dokumentiere zugesagte Gutschriften und kontrolliere sie auf der Rechnung. Für einen koordinierten Anbieterwechsel ohne Wohnungswechsel ergänzt der Wechselratgeber die dafür geltenden Abläufe.

Nach dem Einzug Vertrag und Kosten nochmals abgleichen

Lies die Umzugsbestätigung gegen den alten Vertrag. Stimmen Preis, Laufzeit und Leistungsumfang, sofern die gesetzliche Fortführung gewählt wurde? Ist eine zusätzliche Gebühr nachvollziehbar ausgewiesen? Wenn unerwartet eine neue Mindestlaufzeit erscheint, fordere die konkrete Grundlage und kläre, ob tatsächlich ein neuer Auftrag angenommen wurde. Eine korrigierte Anschrift allein sollte nicht als bewusste neue Tarifentscheidung behandelt werden.

Prüfe außerdem Schluss- und Startrechnungen, Routerrückgabe und mögliche Überschneidungen. Ein neuer Anschluss kann bereits kostenpflichtig sein, während der alte noch wirksam läuft, wenn die Vorgänge unabhängig bestellt wurden. Bei einer Sonderkündigung muss das bestätigte Ende in der Abrechnung ankommen. Bewahre die Unterlagen außerhalb des Kundenportals auf. Der Umzug ist abgeschlossen, wenn neue Versorgung, Vertragsstatus und Kosten nachvollziehbar zusammenpassen.

Häufige Fragen

Wann muss ich Internet beim Umzug melden?

Melde den Umzug so früh, dass Verfügbarkeit, Techniker und Rückfragen vor dem Einzug geklärt werden können. Eine allgemein verbindliche Vorlauffrist gibt es dafür nicht; maßgeblich sind Vertrag und bestätigter Termin.

Startet die Mindestlaufzeit nach dem Umzug neu?

Nein, wenn der bestehende Vertrag nach § 60 TKG am neuen Wohnsitz fortgeführt wird, dürfen Laufzeit und sonstige Vertragsinhalte grundsätzlich nicht geändert werden.

Kann ich wegen eines Umzugs immer kündigen?

Nein. Das gesetzliche Recht mit einem Monat Frist greift, wenn der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet.

Darf der Anbieter eine Umzugsgebühr verlangen?

Ja, ein angemessenes Entgelt ist möglich. Es darf nicht höher sein als das vorgesehene Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.

Was mache ich, wenn der Anschluss nicht rechtzeitig funktioniert?

Melde die Störung sofort, sichere die vereinbarte Schaltung und dokumentiere den vollständigen Ausfall. So kannst du Abhilfe und eine mögliche Entschädigung nachvollziehbar verlangen.

Quellen und Einordnung

Stand der Quellenprüfung: 30. Oktober 2026. Rechenbeispiele und Entscheidungshilfen sind eigene Modelle mit ausdrücklich genannten Annahmen. Sie sind keine erhobenen Kundenerfahrungen und keine aktuellen Tarifangebote.

Quellen & Nachweise

Darauf stützt sich dieser Ratgeber.

  1. § 60 TKG – Umzugzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
  2. Bundesnetzagentur – Anbieterwechsel und Umzugzuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
  3. § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahmezuletzt redaktionell geprüft: 30.10.2026
So entstand dieser Beitrag

Offizielle Primärquellen wurden am 30.10.2026 geprüft. Die Rechnungen und beschriebenen Anwendungsfälle sind eigene hypothetische Modelle; es wurden keine Kundentests durchgeführt.

Mehr über Redaktion, KI-Einsatz und Korrekturen